Der Bundespräsident gilt als "erster Mann des Staates". Eine seiner wichtigsten Aufgaben ist es, Deutschland zu repräsentieren, also zu vertreten. Dazu macht er viele Staatsbesuche in anderen Ländern und trifft sich mit deren Staatschefs.
Aber auch in Deutschland hat der Bundespräsident viele Termine. Er empfängt wichtige Politiker aus dem Ausland, Königinnen und Könige, aber auch ganz normale Bürgerinnen und Bürger. Zum Beispiel überreicht er Menschen, die sich in ihrer Freizeit ehrenamtlich für andere einsetzen, den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland. Außerdem nimmt der Bundespräsident an wichtigen Veranstaltungen teil und hält Reden oder kleine Ansprachen.
Wenn die Bundesrepublik einen Vertrag mit einem anderen Staat abschließen will, muss der Bundespräsident diesen Vertrag unterschreiben. Mit seiner Unterschrift erklärt er, dass sich die Bundesrepublik an den Vertrag hält.
Die Unterschrift des Bundespräsidenten ist aber auch in einem anderen Fall wichtig: Weil er den obersten Posten im Staat hat, kann ohne seine Unterschrift kein Bundesgesetz gültig werden. Bevor er unterschreibt, muss er prüfen, ob die Politiker im Bundestag und Bundesrat, die das Gesetz beschlossen haben, alles richtig gemacht haben.
Eine weitere Aufgabe des Bundespräsidenten ist es, die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler sowie die Ministerinnen und Minister zu ernennen.
Das heißt aber nicht, dass der Bundespräsident bestimmen darf, wer Bundeskanzlerin oder Bundeskanzler wird. Das macht der Deutsche Bundestag. Haben die Politiker des Bundestags den Kanzler oder die Kanzlerin gewählt, übernimmt der Bundespräsident die feierliche Ernennung.
Außerdem kann der Bundespräsident Gefangene begnadigen. Damit ist gemeint, dass Menschen, die im Gefängnis sitzen, frei gelassen werden.