Ist Gewalt nicht das, was wir oft in den Nachrichten sehen? Steine werfende Jugendliche, brennende Autos, Hooligans?
Gewalt kann aber noch etwas anderes heißen. Ihr kommt vielleicht darauf, wenn ihr euch das Wort "gewaltig" anguckt. Da steckt das Wort Gewalt drin. Doch mit körperlicher Gewalt hat das nichts zu tun. Schon eher mit "Macht" (deswegen bedeuten "gewaltig" und "mächtig" ja auch fast das Gleiche).
Diese Bedeutung von Gewalt verbirgt sich auch in dem Wort "Staatsgewalt". Stattdessen könnte man also auch sagen: "Staatsmacht". Bei dem Begriff "Staatsgewalt" geht es also nicht darum, dass der Staat irgendwas zerstört oder jemanden verletzt. Sondern es geht darum, dass der Staat bestimmen darf, also um Macht.
Wenn zum Beispiel ein Polizist den Verkehr regelt, dann übt er Macht gegenüber den Auto- oder Radfahrern aus. Das ist Staatsgewalt.
Woher hat der Staat das Recht, Gewalt auszuüben?
Im Grundgesetz steht in Artikel 20: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen (...) ausgeübt."
Der Staat bekommt also seine Macht von den Bürgern, wenn sie wählen gehen. Wer dabei gewählt wird, vertritt danach das Volk. Deswegen heißen diese gewählten Frauen und Männer auch "Volksvertreterinnen und Volksvertreter". Solche Volksvertreterinnen und Volksvertreter– auch Abgeordnete genannt – werden zum Beispiel für den Bundestag gewählt.
Dort verabschieden sie Gesetze und kontrollieren die Bundesregierung. Als Volksvertreterinnen und Volksvertreter wählen sie außerdem eine Bundeskanzlerin oder einen Bundeskanzler.
Selbst eine so mächtige Person wie die Bundeskanzlerin würde es also nicht geben, wenn das Volk nicht vorher gewählt hätte. Ihre Macht hat sie vom Volk bekommen.
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Lässt sich Gewalt teilen?
Die Erfahrungen der Geschichte zeigen, dass Könige, Machthaber, Präsidenten oder Führer ihre Macht sehr oft für schlechte Zwecke ausgenutzt haben. Oft wollten sie immer mehr Macht und wollten sich dann auch irgendwann von niemandem mehr kontrollieren lassen. Deshalb muss von Anfang an dafür gesorgt werden, dass diejenigen, an die die Macht vergeben wird, kontrolliert und in ihrer Macht eingeschränkt werden.
Hierfür sorgt die so genannte "Gewaltenteilung". Auch das hat wieder nichts damit zu tun, dass Menschen Steine werfen, sich schlagen oder randalieren. Sondern es geht um die Aufteilung von Macht.
In Deutschland und in vielen anderen Ländern verteilt man die Macht auf drei Bereiche:
Diese Bereiche sollen möglichst stark voneinander getrennt sein, damit sie sich gegenseitig kontrollieren. So achten sie auch am besten darauf, dass die anderen Bereiche nicht zu mächtig werden.
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Wer kontrolliert wen?
In Deutschland sind diejenigen, die die Gesetze machen - also die Politikerinnen und Politiker im Parlament - nicht ebenfalls für die Vollziehung oder Überwachung der Gesetze zuständig. Das machen Behörden (die so genannte Exekutive), also zum Beispiel die Polizei. Dabei werden sie von der dritten Gewalt (der Rechtsprechung, den Gerichten) kontrolliert.
So hat zum Beispiel das Parlament als Gesetzgeber verboten, über rote Ampeln zu fahren und dies unter Strafe gestellt. Die Einhaltung dieser Vorschrift kontrolliert aber nicht der Gesetzgeber selbst, sondern die Polizei. Sie hält also beispielsweise Autofahrerinnen und Autofahrer an, die bei Rot über die Ampel gefahren sind. Wenn sich ein Autofahrerinnen und Autofahrer dann dabei von der Polizei ungerecht behandelt fühlt (zum Beispiel weil er meint, dass ihm deswegen die Polizei nicht gleich das Auto wegnehmen darf), dann kann er sich an ein Gericht wenden. Dann kontrolliert die Rechtsprechung das Verhalten der Polizei und entscheidet, ob die Polizei rechtmäßig gehandelt hat oder nicht.
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