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Warum wählen wir?

Ob wir eine Klassensprecherin oder einen Schulsprecher wählen: Immer geht es darum, jemandem aus einer Gruppe Vertrauen zu schenken.

Er oder sie soll bestimmte Entscheidungen für uns treffen und unsere Wünsche möglichst gut gegenüber anderen durchsetzen. Es ist klar, dass wir dabei nicht immer mit allem einverstanden sind. Dennoch: Dieses Verfahren ist entlastend und praktisch, weil ja unmöglich alle bei allem mitreden können. Die Wahl einer Vertreterin, eines Sprechers oder einer Abgeordneten ist der Anfang von Politik.

Und darum geht es beispielsweise auch bei der Bundestagswahl, nur dass die "Gruppe" hierbei besonders groß ist und wohl alles andere als einheitlich. Das macht die Sache ein wenig komplizierter: Arm heben oder einen Namen auf einen Zettel schreiben reicht nicht. Oft kennt man diejenigen, die zur Wahl stehen, gar nicht persönlich. Dadurch erscheint das Ganze ein wenig fremd.

Wahlzettel

Wer wird gewählt?

Gewählt werden die Abgeordneten der Landesparlamente, des Bundestages und des  Europaparlaments, aber auch der Vertretungen in den Städten und Gemeinden. Man nennt sie auch Volksvertreter. Sie dürfen für uns handeln und entscheiden.

Gleichzeitig sind sie normalerweise Mitglieder einer Partei. Auch diese Parteien kann man wählen. Von einer Partei, für die jemand antritt, kann man erfahren, für welche Ziele und Überzeugungen sie steht. Diese lassen sich im Parteiprogramm nachlesen.

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Blick in den leeren Plenarsaal des Reichstagsgebäudes in Berlin

Warum hat jeder zwei Stimmen?

Auf dem Wahlzettel zum Deutschen Bundestag stehen zwei Listen: Auf der einen Liste stehen Personen, auf der anderen Liste die Parteien. Alle, die wählen dürfen, haben zwei Stimmen.

Mit der "ersten Stimme" kann man jemanden direkt auswählen. Diese Person kommt dabei aus der Umgebung, aus dem Wahlkreis. Und wer von allen Kandidaten aus einem Wahlkreis die meisten Stimmen erhält, wird Abgeordnete oder Abgeordneter.

In Deutschland gibt es 299 Wahlkreise. Aus jedem Wahlkreis kommt eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter. Daher werden auf diese Weise, das ist logisch, 299 Sitze im Bundestag vergeben.

Da stehen aber doppelt so viele Stühle. Hier nun kommt die "zweite Stimme“ ins Spiel. Diese geben die Wahlberechtigten einer Partei. Sie darf dann entsprechend ihrem Anteil Personen in den Bundestag schicken. Je mehr Stimmen also eine Partei bekommt, desto mehr „Sitze“ erhält sie.

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Kabinett Merkel 2005

Wer wählt die Kanzlerin?

Die Bundeskanzlerin wählen übrigens nicht direkt die Bürgerinnen und Bürger. Das machen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, nachdem das neue Parlament zusammengetreten ist.

Danach bestimmt die Kanzlerin, wer Mitglied der Regierung werden soll. Denn sie hat das Recht, ihr Kabinett zu bilden. Die Regierungschefin wählt die Ministerinnen und Minister aus und schlägt sie dem Bundespräsidenten vor. Der ernennt sie dann.

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Jugendliche Wählerin gibt ihren Stimmzettel für die Kommunalwahl ab

Was sind allgemeine, unmittelbare, freie und geheime Wahlen?

Bleibt jetzt nur noch zu klären, wie die Volksvertreter gewählt werden. Das geschieht in „allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen“ Wahlen. So steht es in Artikel 38 des Grundgesetzes. Das klingt selbstverständlicher, als es ist.

Allgemein bedeutet, dass man wählen kann, wenn man volljährig ist. Mann oder Frau, arme oder reiche Menschen, alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik. Bei den Kommunalwahlen darf man in einigen Bundesländern schon ab 16 Jahren wählen.

Wir wählen in Deutschland unsere Abgeordneten unmittelbar. Wir wählen also nicht erst jemanden, der dann wiederum stellvertretend für uns wählt.

Niemand wird zum Wählen gezwungen. Wir wählen frei. Es darf also niemand in seiner Wahl beeinflusst werden, zum Beispiel indem er Geld bekommt oder bedroht wird.

Gleich heißt, dass jede Stimme der Wahl gleich viel zählt, egal wer sie abgegeben hat. Wir wählen geheim, sodass niemand weiß, wer wen gewählt hat.

Allgemein, unmittelbar, frei, gleich, geheim: Das sind die Grundsätze demokratischer Wahlen.

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