Als erstes Land in der Europäischen Union (EU) hat Deutschland 2002 den Tierschutz in das Grundgesetz aufgenommen.
Niemand darf in Deutschland Tieren ohne Grund Schmerzen oder Schaden zufügen. Das bedeutet zum Beispiel auch, dass Hennen nicht mehr in engen Legebatterien gehalten werden dürfen.
Die so genannte Veterinärfachverwaltung wacht über die Vorschriften des deutschen Tierschutzes. Sie kontrolliert, dass die Richtlinien beim Tierhandel, beim Tiertransport und bei der Tierhaltung eingehalten werden.



