Zu einer der wichtigsten Aufgaben des Bundespräsidenten gehört die Vertretung Deutschlands im Ausland. Dazu macht er viele Staatsbesuche und trifft sich mit anderen Staatschefs.
Weil der Bundespräsident den obersten Posten im Staat hat, kann ohne seine Unterschrift auch kein Gesetz gültig werden. Die Ernennung der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers sowie der Ministerinnen und Minister gehört auch zu seinen Aufgaben. Außerdem kann der Bundespräsident Gefangene begnadigen oder Ehrenabzeichen für besondere Leistungen verleihen.
Gewählt wird der Bundespräsident für fünf Jahre von der Bundesversammlung, die nur zu diesem einzigen Zweck zusammenkommt.
Übrigens: Um Bundespräsidentin oder Bundespräsident zu werden, muss man mindestens 40 Jahre alt sein.
Deutsche Bundespräsidenten seit 1949:
- 1949-1959: Theodor Heuss
- 1959-1969: Heinrich Lübke
- 1969-1974: Gustav Heinemann
- 1974-1979: Walter Scheel
- 1979-1984: Karl Carstens
- 1984-1994: Richard von Weizsäcker
- 1994-1999: Roman Herzog
- 1999-2004: Johannes Rau
- 2004-2010: Horst Köhler
- seit dem 30. Juni 2010: Christian Wulff

