Über den Bundesrat sind die Bundesländer an der Bundespolitik beteiligt. Wenn im Deutschen Bundestag ein Gesetz beschlossen wird, kann der Bundesrat ihm zustimmen, es ablehnen oder Einspruch einlegen. Manche Gesetze können nur dann gültig werden, wenn der Bundesrat zustimmt.
Der Bundesrat hat 69 Mitglieder. Jedes Bundesland hat mindestens drei und höchstens sechs Stimmen. Je mehr Einwohner ein Bundesland hat, desto mehr Stimmen hat es im Bundesrat. Die Vertreterinnen und Vertreter der Bundesländer im Bundesrat sind nicht direkt vom Volk gewählt wie die Mitglieder des Bundestages, sondern sie gehören den jeweiligen Landesregierungen an. Der Bundesratspräsident oder die Bundesratspräsidentin, der oder die immer für ein Jahr gewählt wird, ist gleichzeitig Vertreterin oder Vertreter des Bundespräsidenten.
Quelle: G. Schneider & C. Toyka-Seid, HanisauLand.de,
die Kinderinternetseite der Bundeszentrale für politische Bildung

