"Deutscher Bundestag" ist der Name des deutschen Parlaments. Es arbeitet in der Hauptstadt Berlin. Die Mitglieder des Bundestages, die Abgeordneten, werden für vier Jahre vom Volk gewählt. Die Volksvertreterinnen und Volksvertreter gehören verschiedenen Parteien an. Alle Abgeordneten, die derselben Partei angehören, sitzen bei Versammlungen des Bundestages in einer Fraktion zusammen, wenn Gesetze diskutiert und beschlossen werden. Ein Beschluss kann aber nur gefasst werden, wenn mindestens die Hälfte aller Mitglieder des Bundestages anwesend ist.
Zu den wichtigsten Aufgaben des Bundestages gehören die Wahl der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers, die Kontrolle der Regierung, die Gesetzgebung, die Mitwirkung bei der Wahl der Bundespräsidentin oder des Bundespräsidenten und die Wahl der Richterinnen und Richter am Bundesverfassungsgericht.
Quelle: G. Schneider & C. Toyka-Seid, HanisauLand.de,
die Kinderinternetseite der Bundeszentrale für politische Bildung

