Die Europäische Kommission muss in der Europäischen Union dafür sorgen, dass die Beschlüsse des EU-Ministerrats und des EU-Parlaments auch tatsächlich umgesetzt werden. Wenn ein Mitgliedsstaat ein Gesetz, das alle gemeinsam beschlossen haben, nicht umsetzt oder die Durchsetzung verzögert, kann die Kommission das anmahnen und sogar Strafen verhängen. Die EU-Kommission ist also eine "Hüterin der EU-Verträge".
Doch sie passt nicht nur auf, dass Beschlüsse verwirklicht werden. Sie kann selber auch vorschlagen, dass das Europäische Parlament oder der Rat der Europäischen Union bestimmte Gesetze beschließen möge. Zu den weiteren Aufgaben der Kommission gehört die Vertretung der Gemeinschaft nach außen. Wenn also die EU mit Staaten, die nicht zur EU gehören, oder auch mit internationalen Organisationen Verträge schließt, wird die EU-Kommission aktiv.
Die EU- Kommission besteht derzeit aus 26 Kommissarinnen und Kommissaren und einem Präsidenten. Jedes Mitglied der EU ist also in der Kommission vertreten. Die Mitglieder der Kommission werden von den Regierungen der EU-Staaten vorgeschlagen und nach Zustimmung des Europäischen Parlaments für fünf Jahre ernannt.
Quelle: G. Schneider & C. Toyka-Seid, HanisauLand.de,
die Kinderinternetseite der Bundeszentrale für politische Bildung

