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Europaparlament

Dieses Parlament mit Vertreterinnen und Vertretern aus verschiedenen europäischen Staaten wurde 1958 gegründet. Nach Gründung der Europäischen Union und ihrer Erweiterung stieg die Zahl der Abgeordneten auf derzeit 736.
 
Gewählt wird das Europäische Parlament alle fünf Jahre von den Wahlberechtigten in den Mitgliedsstaaten der EU. Jedes der 27 EU-Mitgliedsländer kann entsprechend seiner Bevölkerungsgröße eine bestimmte Anzahl von Abgeordneten in das Parlament entsenden. Die größte Gruppe bilden die 99 Abgeordneten aus der Bundesrepublik Deutschland. Das Europaparlament hat seinen Verwaltungssitz in Luxemburg, seine Tagungen finden in Straßburg statt.
 
Gemeinsam mit dem Ministerrat kann das Parlament europäische Gesetze beschließen. Dieses Mitentscheidungsrecht gilt zum Beispiel bei Fragen des EU-Haushalts, bei Fragen der Bildung oder des Umweltschutzes, des Gesundheitswesens oder bei kulturellen Fragen. Manche Entscheidungen können nur getroffen werden, wenn das Europäische Parlament zustimmt, zum Beispiel wenn es um die Aufnahme neuer Mitglieder in die EU geht oder um die Ernennung der Mitglieder und des Präsidenten der Kommission der EU.
 
Quelle: G. Schneider & C. Toyka-Seid, HanisauLand.de,
die Kinderinternetseite der Bundeszentrale für politische Bildung