Startseite

Lexikon

Kinderkonvention, Kinderrechte

Am 20. November 1989 haben die Staaten der UNO ein wichtiges Übereinkommen unterschrieben: die Kinderrechtskonvention. Hierin sind die Rechte der Kinder zusammengefasst. Denn die Achtung der Kinderrechte ist eine wichtige Voraussetzung für ein friedliches Zusammenleben der Menschen.
 
Da Kinder nicht so stark sind wie Erwachsene und sich oft nicht wehren können, wenn ihnen Unrecht geschieht, brauchen sie besonderen Schutz. Schon vor etwa 100 Jahren haben das viele Staaten erkannt und die so genannte "Genfer Erklärung über die Rechte der Kinder" niedergeschrieben. Jetzt hat die UNO diese Genfer Erklärung von 1924 erweitert und verbessert.
 
Die Kinderrechtskonvention hat über 50 Artikel. Darin heißt es unter anderem, dass die Kinder vor Ausbeutung und Gewalt geschützt werden müssen und dass sich die Staaten darum kümmern sollen. Sie sollen dafür sorgen, dass Kinder nicht mehr verhungern, dass sie keine Kinderarbeit leisten müssen, dass sie nicht misshandelt werden. Dass es trotz der Konvention immer noch viel Gewalt gegen Kinder, Ungerechtigkeit und Ausbeutung gibt, ist leider eine traurige Tatsache.
 
Quelle: G. Schneider & C. Toyka-Seid, HanisauLand.de,
die Kinderinternetseite der Bundeszentrale für politische Bildung

 
Hier erfährst du mehr zum Thema > Was macht die Bundesregierung für Kinder?