Die Staatsgewalt wird bei uns in drei verschiedene Bereiche aufgeteilt: Die gesetzgebende (Legislative), die ausführende (Exekutive) und die rechtsprechende Gewalt (Judikative).
Bevor ein Gesetz entsteht, müssen bestimmte Spielregeln eingehalten werden. Die Regierung, der Bundesrat oder mehrere Mitglieder des Deutschen Bundestages starten eine so genannte Gesetzesinitiative, tun also den ersten Schritt, damit ein Gesetz entsteht. Im demokratischen Staat entscheidet dann die so genannte gesetzgebende Versammlung, also das Parlament, darüber, ob dieser Vorschlag angenommen und zum Gesetz werden soll. In Deutschland ist es der Bundestag, der in Verbindung mit dem Bundesrat darüber entscheidet. Doch bevor das Gesetz gültig wird, muss es die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident erst noch unterschreiben.
Quelle: G. Schneider & C. Toyka-Seid, HanisauLand.de,
die Kinderinternetseite der Bundeszentrale für politische Bildung
Hier erfährst du mehr zum Thema > Lässt sich Gewalt teilen?

