Es wird unterschieden zwischen einem privaten und einem öffentlichen Haushalt. Unter einem privaten Haushalt versteht man mehrere Personen - meist ist das eine Familie, die zusammen wirtschaften, also mit dem Geld, das verdient wird, auskommen müssen.
Der öffentliche Haushalt umfasst dagegen alle Einnahmen und Ausgaben eines Staates, einer Stadt oder Gemeinde oder eines Bundeslandes. Damit der Staat sich über das Geld, das er einnimmt und ausgeben wird, ein klares Bild machen kann, erstellt er einen so genannten Haushaltsplan. Darin sind die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben aufgelistet. Man nennt diese Zusammenstellung auch Budget oder Etat. ´
Dieser Haushaltsplan gilt für eine bestimmt Zeit, meistens ein Jahr lang. Die zu erwartenden Einnahmen sind zum Beispiel Steuern oder Gewinne aus dem Verkauf von Staatseigentum oder Erlöse aus Zinsen und sonstigen Geschäften. Den Einnahmen gegenüber stehen die notwendigen und geplanten Ausgaben, also zum Beispiel Personalkosten oder die Kosten für den Bau neuer Straßen und den Naturschutz. Man vergleicht dann die Einnahmen mit den Ausgaben und stellt fest, welche neuen Pläne (Investitionen) mit dem vorhandenen Geld verwirklicht werden können.
Für den Staatshaushalt ist das Finanzministerium zuständig. Der Staatshaushalt (meistens sagt man nur "Haushalt") muss vom Parlament, dem Deutschen Bundestag, genehmigt werden.
Quelle: G. Schneider & C. Toyka-Seid, HanisauLand.de,
die Kinderinternetseite der Bundeszentrale für politische Bildung
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