In der Demokratie wählen die Bürgerinnen und Bürger Personen und Parteien, von denen sie eine Zeitlang im Parlament vertreten werden wollen. Diejenigen, die gewählt sind, werden in die Volksvertretung, das Parlament, geschickt. In Deutschland ist das der Deutsche Bundestag. Dort versuchen die Volksvertreter und Volksvertreterinnen, also die Abgeordneten, das Beste für ihre Wählerinnen und Wähler zu erreichen.
Im Grundgesetz steht in Artikel 38, dass die Wahlen allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim sein müssen.
"Allgemein" heißt, dass alle Staatsbürger wählen können, unabhängig von Einkommen, Geschlecht oder anderen Dingen.
"Unmittelbar" ist eine Wahl, die ohne Wahlmänner und -frauen stattfindet. Man wählt eine Partei oder einen Kandidaten direkt, ohne dass jemand anders daran mitbeteiligt ist.
Die Wahl ist "frei", wenn man von niemandem zu einer bestimmten Wahl gedrängt wird, wenn man wirklich frei entscheiden kann.
"Gleich" heißt, dass jede Stimme gleichviel zählt - alle Stimmen sind gleich wichtig.
"Geheim" bedeutet, dass die Wähler den Stimmzettel so ausfüllen können, dass niemand anders sehen kann, was darauf geschrieben wird.
Quelle: G. Schneider & C. Toyka-Seid, HanisauLand.de,
die Kinderinternetseite der Bundeszentrale für politische Bildung
Hier erfährst du mehr zum Thema > Warum wählen wir?

