Foto: REGIERUNGonline / Faßbender
Der Bundespräsident wohnt im Schloss Bellevue
Der 30. Juni ist ein wichtiger Tag für Deutschland. An diesem Tag entscheidet sich nämlich, wer der neue Bundespräsident oder die neue Bundespräsidentin wird.
Die Wahl eines neuen Staatsoberhaupts ist nötig, weil der ehemalige Bundespräsident Horst Köhler am 31. Mai zurückgetreten war.
Die Bundesversammlung
Gewählt wird der Bundespräsident von der Bundesversammlung, und zwar für fünf Jahre. Die Präsidentenwahl ist die einzige Aufgabe der Bundesversammlung.
Wer darf wählen?
Die Bundesversammlung hat derzeit 1.244 Mitglieder. Zu ihr gehören zunächst einmal alle Politikerinnen und Politiker des Deutschen Bundestages. Das sind derzeit 622 Abgeordnete. Noch mal genauso viele Mitglieder kommen aus den 16 Bundesländern. Diese 622 Vertreter der Bundesländer müssen jedoch keine Politiker sein. Oft sind es Prominente wie Sportler oder Schauspieler oder aber ganz normale Bürgerinnen und Bürger. Die Wahl des Bundespräsidenten ist geheim. Das heißt: Niemand muss verraten, welchen Kandidaten er gewählt hat.
Wer darf gewählt werden?
Um Bundespräsident zu werden, muss man mindestens 40 Jahre alt und Deutscher sein. Einen Beruf darf der Bundespräsident neben seinem Amt als Präsident nicht ausüben. Er darf während dieser Zeit auch kein Mitglied des Deutschen Bundestags oder eines Landtags sein.
Wie wird gewählt?
Für die Wahl am 30. Juni gibt es drei Kandidaten und eine Kandidatin: Christian Wulff, Joachim Gauck, Frank Rennicke und Lukrezia (Luc) Jochimsen. Wulff ist Kandidat von CDU/CSU und FDP. Gauck kandidiert für die SPD und die Grünen. Jochimsen kandidiert für die Partei Die Linke. Und Rennicke ist von der NPD nominiert worden.
Die Wahl des Bundespräsidenten ist im Grundgesetz geregelt. In Artikel 54 Absatz 6 des Grundgesetzes steht, dass gewählt ist, wer die "absolute Mehrheit" aller Stimmen bekommt. Es müssen sich also mehr als die Hälfte der Mitglieder der Bundesversammlung für einen Kandidaten oder eine Kandidatin entscheiden. Wenn diese absolute Mehrheit in zwei Wahlgängen von keinem Kandidaten erreicht wird, gibt es einen dritten Wahlgang. In diesem Wahlgang reicht dann die "einfache Mehrheit". Gewählt ist dann, wer die meisten Stimmen erhält.
Die "absolute Mehrheit" und die "einfache Mehrheit"
Wenn ihr in der Schule darüber abstimmt, wer Klassensprecher wird, entscheidet das immer die Mehrheit. Zum Beispiel: Ihr seid 30 Schüler und eure Kandidaten heißen Lina und Paul. Damit einer von beiden mit der absoluten Mehrheit aller möglichen 30 Stimmen gewählt wird, müssten 16 Schüler für Lina oder für Paul stimmen. Manche Schüler können sich aber nicht entscheiden und enthalten sich der Stimme, stimmen also für keinen von beiden. Wenn sich von 30 Schülern fünf enthalten, bleiben noch 25 Stimmen übrig. Die einfache Mehrheit für die Klassensprecherwahl liegt jetzt bei 13 Stimmen.