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Arbeitslosengeld

Wenn jemand seine Arbeit verliert und arbeitslos wird, hat er für eine bestimmte Zeit Anspruch auf Arbeitslosengeld. Zurzeit gelten dafür folgende Regelungen:
 
Ausgezahlt wird das Geld von der Agentur für Arbeit. Bevor jemand Arbeitslosengeld (ALG I) beantragen kann, muss er vorher mindestens zwölf Monate lang gearbeitet haben. Er muss zudem von seinem Gehalt oder Lohn monatlich einen gewissen Betrag in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.
 
Wie hoch das Arbeitslosengeld ist, hängt davon ab, wie viel der Arbeitslose vorher verdient hat. Und wichtig ist auch, in welcher persönlichen Situation der Arbeitslose lebt. Jemand, der zum Beispiel eine Familie zu ernähren hat, bekommt 67 Prozent vom früheren Lohn, Arbeitslose ohne Kinder erhalten 60 Prozent.
 
Das Arbeitslosengeld wird bis zu zwölf Monate lang bezahlt. Menschen, die 50 Jahre oder älter sind, erhalten es höchstens 24 Monate lang. Um das Arbeitslosengeld bekommen zu können, muss sich der Arbeitslose Mühe geben, eine neue Arbeit zu finden. Bietet die Arbeitsagentur dem Arbeitslosen eine zumutbare Arbeit an, muss der Arbeitslose diese Arbeit annehmen. Weigert er sich, bekommt er weniger Geld.
 
Neben dem so genannten Arbeitslosengeld I gibt es auch das Arbeitslosengeld II (ALG II). Dies können Menschen beantragen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind (Langzeitarbeitslose) oder die erwerbsfähig sind, aber keinen Anspruch auf das Arbeitslosengeld I haben. Die Unterstützung durch das ALG II erhalten nur Arbeitslose, die das Geld auch brauchen. Das Motto lautet hier: Fordern und Fördern. Um festzustellen, wie viel Geld die Langzeitarbeitslosen genau bekommen, müssen sie in Fragebögen Auskunft über ihre Vermögensverhältnisse geben. Wer mehr besitzt als eine bestimmte festgelegte Summe (das ist der so genannte Freibetrag), muss erst dieses Vermögen verbrauchen, bevor er Anspruch auf staatliche Unterstützung hat. Langzeitarbeitslose, die ALG II erhalten, müssen fast jede Arbeit annehmen. Wenn sie das nicht tun, wird ihr ALG II gekürzt. Wenn Jugendliche unter 25 Jahren sich weigern dies zu tun, bekommen sie möglicherweise gar kein Geld mehr. Die Arbeitsagentur oder die örtlichen Jobcenter betreuen die Arbeitslosen, organisieren Bildungsmaßnahmen, an denen die Arbeitslosen teilnehmen.
 
Quelle: G. Schneider & C. Toyka-Seid, HanisauLand.de,
die Kinderinternetseite der Bundeszentrale für politische Bildung