Startseite

Lexikon

Botschaft, Botschafterin, Botschafter

Die höchste diplomatische Vertreterin oder den Vertreter eines Landes in einem anderen Staat nennt man Botschafterin oder Botschafter. 
 
Die Botschafterinnen und Botschafter haben in ihrem Gastland besondere Rechte. Um ein Beispiel zu nennen: Der deutsche Botschafter in Ägypten kann den Staatschef oder Außenminister um ein Gespräch bitten, um ihm eine wichtige Mitteilung (Botschaft) zu überbringen oder eine dringende Angelegenheit im Auftrag seiner Regierung zu besprechen. Umgekehrt kann er selber zur Regierungschefin oder einem Minister seines Gastlandes gerufen werden, um eine wichtige Nachricht oder einen Brief an seine Regierung entgegenzunehmen.
 
Die Gebäude, in denen die Botschafterinnen und Botschafter mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ausland arbeiten, sind die Botschaften. Das Gastland hat die Pflicht, sie zu schützen. Deutsche Bürgerinnen und Bürger können in einer deutschen Botschaft im Ausland Rat und Hilfe erbitten, wenn sie zum Beispiel ihren Pass oder ihr Geld verloren haben.
 
Deutschland hat in mehr als 90 Ländern eine Botschaft, also fast in jedem zweiten Land der Welt.
 
Quelle: G. Schneider & C. Toyka-Seid, HanisauLand.de,
die Kinderinternetseite der Bundeszentrale für politische Bildung