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Bundesland

Deutschland ist ein Bundesstaat. So bezeichnet man den Zusammenschluss mehrerer Staaten zu einem übergeordneten Gesamtstaat. Bei uns nennt man die einzelnen Staaten Bundesländer, das sind zum Beispiel Nordrhein-Westfalen, Brandenburg oder Bayern.
 
Es gibt insgesamt 16 Bundesländer, darunter auch die so genannten Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen. Die politische Macht wird aufgeteilt zwischen der Zentralregierung in Berlin (man spricht oft von dem "Bund") und den Regierungen der einzelnen Bundesländer. So vertritt zum Beispiel der Bund das Land nach außen (Außenpolitik). Diese Form der Machtverteilung zwischen Bund und Bundesländern nennt man Föderalismus. Der Begriff kommt vom lateinischen Wort "foedus", das heißt "Bündnis", "Staatsvertrag".
 
Die einzelnen Bundesländer bestimmen mit ihren Regierungen, in denen auch eine Ministerpräsidentin oder ein Ministerpräsident sowie Ministerinnen und Minister sitzen, über die Organisation der Polizei oder der Schul- und Kulturpolitik. Daher kann es vorkommen, dass eine Abschlussprüfung in Bayern anders bewertet wird als in Mecklenburg-Vorpommern. Die Aufgabenverteilung dieser beiden politischen Ebenen - Bund und Länder - ist im Grundgesetz geregelt.
 
Quelle: G. Schneider & C. Toyka-Seid, HanisauLand.de,
die Kinderinternetseite der Bundeszentrale für politische Bildung