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Bundesverfassungsgericht

Wenn jemand der Meinung ist, dass ein Gesetz gegen das Grundgesetz verstößt, kann er das prüfen lassen. Zum Beispiel, ob es richtig ist, Soldatinnen und Soldaten in ein fremdes Land zu senden oder das Rentengesetz zu verändern. Jeder Bürger, jede Bürgerin hat dann das Recht, eine Klage vor das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe zu bringen. Dieses Gericht ist der oberste Hüter der Verfassung und hat bei Streitigkeiten das letzte Wort. Sollte dort dem Kläger, der Klägerin Recht gegeben werden, muss das Gesetz zurückgenommen oder zumindest so verändert werden, dass es dem Grundgesetz nicht widerspricht. Das Bundesverfassungsgericht ist also eine sehr wichtige Einrichtung in Deutschland. Es ist den anderen hohen Verfassungsorganen (Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat, Bundespräsident/in) gegenüber unabhängig und gleichgestellt. Natürlich sollen die Bürgerinnen und Bürger nicht wegen jedem Nachbarschaftsstreit nach Karlsruhe gehen. Dafür sind andere Gerichte zuständig oder noch besser: Man sollte sich friedlich ohne Gericht einigen.
 
Quelle: G. Schneider & C. Toyka-Seid, HanisauLand.de,
die Kinderinternetseite der Bundeszentrale für politische Bildung