Dieses Gericht wurde 1959 in Straßburg gegründet und hat dort bis heute seinen Sitz. Es achtet darauf, dass die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte von den Staaten, die sie seit 1953 unterzeichnet haben, eingehalten wird.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte kann sowohl von Staaten, als auch von einzelnen Personen direkt angerufen werden, wenn sie sich in ihren Grund- und Menschenrechten beeinträchtigt sehen. Die Urteile dieses Gerichtshofes sind bindend und können nicht mehr angefochten werden.
Quelle: G. Schneider & C. Toyka-Seid, HanisauLand.de,
die Kinderinternetseite der Bundeszentrale für politische Bildung

