Übersetzt aus dem Französischen bedeutet das Wort "Bruchteil". Im Deutschen bezeichnet der Begriff eine Gruppe von Menschen mit ähnlichen politischen Ansichten, die sich freiwillig in einem gewählten Parlament, also in einer Volksvertretung, zusammengeschlossen haben. Das kann zum Beispiel in einem Gemeinde- oder Stadtrat sein oder im Bundestag.
Meistens gehören die Mitglieder einer Fraktion derselben Partei an. Manchmal wird aber auch eine Fraktionsgemeinschaft gebildet, wenn die Mitglieder von zwei Parteien ähnliche politische Ansichten haben. Im Deutschen Bundestag bilden zum Beispiel die Abgeordneten der Parteien CDU und CSU seit Jahrzehnten eine gemeinsame Fraktion. Die Fraktionen im Deutschen Bundestag haben eine besondere Bedeutung, da ihre Mitglieder bei der Erarbeitung von neuen Gesetzen in vielen Beratungen mitwirken.
Um als Fraktion anerkannt zu werden und dann bestimmte Rechte zu haben und auch entsprechende finanzielle Unterstützung zu bekommen, müssen Voraussetzungen erfüllt sein. So muss eine Gruppe von Abgeordneten, die eine Fraktion bilden will, mindestens fünf Prozent aller im Bundestag vertretenen Abgeordneten ausmachen.
Quelle: G. Schneider & C. Toyka-Seid, HanisauLand.de,
die Kinderinternetseite der Bundeszentrale für politische Bildung

