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Lexikon

Gewaltenteilung

Genauer müsste es "Teilung der Staatsgewalt" heißen. Gewalt kennt man: Wenn jemand zum Beispiel einem anderen Schaden zufügt, tut er das oft mit Gewalt. Mit "Staatsgewalt" bezeichnet man die Möglichkeiten, die ein Staat hat, um dafür zu sorgen, dass die Gesetze auch eingehalten werden. Wenn jemand gegen Gesetze verstößt, kann er eingesperrt werden. So will der Staat seine Bürgerinnen und Bürger und damit sich selbst schützen (denn er besteht ja aus den Bürgerinnen und Bürgern). Aber der Staat darf keineswegs machen, was er will. Er muss sich selbst auch an die Gesetze halten. Damit der Staat seine Macht nicht unkontrolliert einsetzen kann, gibt es die Gewaltenteilung. Diese Teilung ist ein Grundprinzip unserer demokratischen Ordnung. Damit soll verhindert werden, dass diejenigen, die die politische Macht haben, ihre Macht missbrauchen. So sollen die Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger gesichert werden. Die Staatsgewalt wird bei uns in drei verschiedene Bereiche aufgeteilt:
 
Die Legislative ist die gesetzgebende Gewalt. Bevor ein Gesetz entsteht, müssen bestimmte Spielregeln eingehalten werden. Die Regierung, der Bundesrat oder mehrere Mitglieder des Deutschen Bundestages starten eine so genannte "Gesetzesinitiative", tun also den ersten Schritt, damit ein Gesetz entsteht. Im demokratischen Staat entscheidet dann die so genannte "gesetzgebende Versammlung", also das Parlament darüber, ob dieser Vorschlag angenommen und zum Gesetz werden soll. In Deutschland ist es der Bundestag in Verbindung mit dem Bundesrat, der darüber entscheidet. Doch bevor das Gesetz gültig wird, muss es der Bundespräsident erst noch unterschreiben.
 
Die Exekutive ist die ausführende Gewalt. Die kennt jeder, zum Beispiel in Gestalt eines Polizisten oder der Stadtverwaltung. Sie kümmern sich darum, dass alles seine Ordnung hat und richtig abläuft. Auf der Ebene des Bundes ist das die Regierung, also der Bundeskanzler und die Minister und Ministerinnen; auf der Ebene der Bundesländer sind das zum Beispiel die Ministerpräsidenten und die Minister eines Bundeslandes. In den Städten und Gemeinden ist das zum Beispiel die Bürgermeisterin. Die Exekutive hat also dafür zu sorgen, dass die Gesetze nicht nur auf dem Papier stehen, sondern auch im täglichen Leben umgesetzt werden.
 
Und wenn jemand gegen die Gesetze verstoßen hat und vor dem Gericht erscheinen muss, dann ist er bei der Judikative gelandet. Das ist die rechtsprechende Gewalt. Da sorgen die Staatsanwälte und Staatsanwältinnen, die Richterinnen und Richter dafür, dass Verstöße gegen die Gesetze nach bestimmten Regeln verhandelt werden, und das heißt in den meisten Fällen: Die Täter werden bestraft. Die Richter sind unabhängig. Sie müssen aber die Gesetze beachten. Weder die Regierung noch irgendeine andere Einrichtung oder Person kann sie dazu zwingen, ein Urteil zu fällen, das sie nicht richtig finden.
 
Quelle: G. Schneider & C. Toyka-Seid, HanisauLand.de,
die Kinderinternetseite der Bundeszentrale für politische Bildung