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Lexikon

Gewaltmonopol

Anderen Menschen Gewalt anzutun ist, wie ihr wisst, verboten. Man darf nicht einfach mit brutalen Mitteln seinen Willen durchsetzen und andere schädigen. Wenn man von Gewaltmonopol des Staates spricht, meint man damit, dass nur der Staat Gewalt anwenden darf. Das kann mit oder ohne Waffen geschehen. Der Staat darf Recht und Gesetz, wenn sie bedroht sind, schützen. Allerdings muss er selbst dabei die Gesetze achten.
 
Dieses Gewaltmonopol übt die Polizei aus, zum Beispiel um einen bewaffneten Bankräuber zu stoppen oder um Terrorakte zu verhindern. Im Kriegsfall gelten besondere Gesetze, auf deren Grundlage das Militär Gewalt ausüben darf. Die Bürger dürfen nur in Ausnahmefällen Gewalt anwenden: wenn sie bedroht werden und in Notwehr handeln. Notwehr bedeutet, dass man keine andere Möglichkeit hatte, sich zu verteidigen, und deshalb ist sie nicht strafbar. Ob aber tatsächlich eine Handlung als Notwehr zu beurteilen ist, oder ob es sich nur um eine Schutzbehauptung handelt, um eine Gewalttat zu vertuschen, wird von einem Gericht im Ernstfall sehr genau geprüft.
 
Quelle: G. Schneider & C. Toyka-Seid, HanisauLand.de,
die Kinderinternetseite der Bundeszentrale für politische Bildung

 
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