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Misstrauensvotum

Wenn das Parlament der Meinung ist, dass die Regierung, ihr Chef oder einzelne Ministerinnen oder Minister ihre Arbeit nicht mehr gut oder nicht richtig machen, kann die Volksvertretung dem Regierungschef oder einem Regierungsmitglied das Vertrauen entziehen. Dies kann die Mehrheit der Abgeordneten durch eine Abstimmung entscheiden. Das Parlament spricht dann in einem Votum (das Wort kommt aus dem Lateinischen und bedeutet "Urteil", "Gutachten", "Stimme") das Misstrauen aus. Die ganze Regierung oder einzelne Mitglieder müssen in einem solchen Fall zurücktreten. Ein solches Misstrauensvotum gibt es nicht in allen Staaten, sondern nur in solchen mit einem parlamentarischen Regierungssystem.
 
In Deutschland ist im Grundgesetz in Artikel 67 nur das so genannte konstruktive Misstrauensvotum vorgesehen. Das Misstrauen kann in Deutschland auch nur dem Bundeskanzler, nicht einzelnen Ministern ausgesprochen werden. Wenn das Misstrauensvotum im Bundestag eine Mehrheit erhält, muss der Bundespräsident den Bundeskanzler entlassen und damit auch die gesamte Regierung.
 
Warum aber heißt das Misstrauensvotum "konstruktiv", also "aufbauend"? In Deutschland ist es nicht möglich, den Regierungschef einfach abzuwählen. Es muss gleichzeitig auch ein neuer Bundeskanzler gewählt werden, der dann eine neue Regierung bildet. Die Abwahl und die Neuwahl erfolgen übrigens in ein- und derselben Abstimmung. Damit soll verhindert werden, dass zwischen zwei Abstimmungen eine Zeit liegt, in der es keine Regierung gibt.
 
Quelle: G. Schneider & C. Toyka-Seid, HanisauLand.de,
die Kinderinternetseite der Bundeszentrale für politische Bildung