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Richtlinienkompetenz

Dieses Wort kann man in Artikel 65 unseres Grundgesetzes lesen. Dort ist festgelegt, dass die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler die Richtlinien der Politik bestimmt und dafür die Verantwortung trägt. Man könnte auch sagen, der Regierungschef hat die letzte Entscheidung, wenn sich seine Ministerinnen und Minister im Kabinett über eine wichtige politische Frage nicht einigen können. Damit hat die Kanzlerin eine herausgehobene Stellung innerhalb der Regierung.
 
Die Bundesministerinnen und -minister, so ist es festgelegt, leiten ihre Fachministerien, also zum Beispiel das Innenministerium oder das Familienministerium innerhalb dieser vorgegebenen Richtlinien der Bundeskanzlerin.
 
Quelle: G. Schneider & C. Toyka-Seid, HanisauLand.de,
die Kinderinternetseite der Bundeszentrale für politische Bildung