Wenn Menschen ihre Heimat zwangsweise verlassen müssen, sind sie "Vertriebene". In Deutschland bezeichnet man als "Vertriebene" oder "Heimatvertriebene" insbesondere deutsche Staatsangehörige, die nach dem Zweiten Weltkrieg ihre Heimat zwangsweise verlassen mussten. Dies waren vor allem Menschen, die vor dem Ende des Zweiten Weltkrieg in Gebieten gelebt hatten, die damals zum Deutschen Reich gehörten.
Nachdem die Deutschen den Krieg verloren hatten und die Ländergrenzen in Europa verändert wurden, gelangten etwa 12,3 Millionen Deutsche aus den Gebieten, die nach dem Krieg zu Polen, der Tschechoslowakei, der Sowjetunion, Ungarn und Rumänien gehörten, in die Bundesrepublik Deutschland und die DDR. Viele dieser Vertriebenen haben sich in so genannten Landsmannschaften und Vertriebenenverbänden zusammengeschlossen.
Quelle: G. Schneider & C. Toyka-Seid, HanisauLand.de,
die Kinderinternetseite der Bundeszentrale für politische Bildung

